Dennoch sollte die praktische Handhabung von Zeit zu Zeit geübt werden. Jedes Unternehmen, das mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine ausreichende Zahl funktionstüchtiger Feuerlöscher bereit zu stellen und dafür Sorge zu tragen, dass diese - wie vorgeschrieben - mindestens alle zwei Jahre sachkundig geprüft werden.
Laut einer Studie vom Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. haben
Wir sind ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz und führen Brandschutzschulungen gerne durch. Jeder Ihrer Mitarbeiter wird dabei in das richtige Verhalten im Brandfall eingewiesen, Feuerlöscher werden praktisch ausprobiert und die Handhabung aller Feuerschutzeinrichtungen wird geprobt, vor Ort erklärt und angewandt. Durch den Einsatz modernster Brandsimulationstechnik können verschiedene Brandszenarien dargestellt werden. Neben großflächigen offenen Bränden können auch Explosionen von Spraydosen sowie Papierkorb-, Monitor- und Fettbrände simuliert werden.
Diese Maßnahmen steigern auf jeden Fall die Brandschutzsicherheit in Ihrem Betrieb. Eine schriftliche Bescheinigung ist selbstverständlich.
Als Sachverständiger im vorbeugenden Brandschutz mit über 30-jähriger Berufserfahrung ist Herr Uwe Aretz auch als Brandschutzbeauftragter beratend tätig. Er besitzt die notwendigen Qualifikationen des Brandschutzbeauftragten, den Sachkundigen-Nachweis für die Prüfung von Feuerlöschern, fahrbaren Feuerlöschern, Feuerabschlüssen (Türen, Tore, Klappen), Rauch-Wärme-Abzugsanlagen, Löschanlagen und automatischen Alarmierungseinrichtungen nach der TPrüfVO. Auch führt er Schulungen im Bereich Handhabung Feuerlöschgeräte, Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer durch und ist Ausbilder nach DGUV.
Tel: 02151-410 19 93 - E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!